Bäume

Hauptplatz Bernstein

Wie man auf dem Foto erkennen kann, gab es auf dem Hauptplatz in Bernstein rund um einen Löschweiher – wie damals üblich – 5 Kastanienbäume. Heute steht noch ein einziger Kastanienbaum.

Der Grund, warum ich diese Fakten veröffentliche? Die Menschen vergessen sehr schnell. Lesen Sie selbst die Auszüge aus den Gemeinderatsprotokollen.

Der Weg des Kastanienbaums am Hauptplatz in Bernstein zum Naturschutzdenkmal.

Naturdenkmal

„Naturgebilde, die wegen ihrer Eigenart, Schönheit, Seltenheit, wegen ihres besonderen Gepräges, das sie der Landschaft verleihen oder wegen ihrer besonderen wissenschaftlichen und kulturellen Bedeutung erhaltungswürdig sind. (Land Burgenland, Naturdenkmale)

Auszug aus den Protokollen der Gemeinderatssitzung Bernstein vom 26.6.2020 (auch auf der Webseite der Gemeinde nachzulesen)

„Bürgermeisterin:

Über Antrag von Frau Tanja Stöckl wurde seitens der BH Oberwart ein Verfahren zur Erklärung eines Baumes zum Naturdenkmal eingeleitet. Es betrifft den Rosskastanienbaum am Hauptplatz in Bernstein. Der Baum wurde am 13.05.2020 vom ASV Ing. Gilbert Plank begutachtet. Zusammenfassend wird aus fachlicher Sicht empfohlen, die Rosskastanie und ihren Standort aufgrund des besonderen Gepräges, die sie dem Hauptplatz verleiht, zum Naturdenkmal zu erklären. Der Baum ist jedenfalls zu erhalten.

Mit Schreiben vom 09.06.2020 hat die BH Oberwart dieses Gutachten der Gemeinde übermittelt. Gemäß § 45 Abs. 3 AVG wurde der Gemeinde im Zuge des Parteiengehörs eine Stellungnahme binnen 14 Tagen eingeräumt.

Am 16.06.2020 habe ich dann folgende Stellungnahme dazu abgegeben:

„Der gegenständliche Antrag auf Erklärung zum Naturdenkmal des Rosskastanienbaumes am Hauptplatz in Bernstein, auf dem Grundstück Nr. 430/1 KG Bernstein, wurde von der Privatperson Tanja Stöckl eingebracht ohne die Marktgemeinde Bernstein darüber in Kenntnis gesetzt zu haben. Der Baum wurde in den Jahren 2013, 2017, und 2019 überprüft und begutachtet. In Zukunft soll diese Überprüfung jährlich erfolgen. Sollte die Sicherheit aufgrund eines negativen Gutachtens nicht mehr gewährleistet werden, ist die Marktgemeinde Bernstein gezwungen entsprechende Maßnahmen zu setzen, da die Sicherheit von Menschen oberste Priorität hat.

Für die Marktgemeinde Bernstein stellt diese Erklärung zum Naturdenkmal in Verbindung mit den zu erwartenden zusätzlichen Auflagen in Bezug auf die Pflegemaßnahmen erhebliche Mehrkosten dar.

Da die Marktgemeinde Bernstein auch künftig die notwendigen Pflegemaßnahmen zur Erhaltung des Baumes durchführen lassen wird, sehen wir keine Notwendigkeit den Rosskastanienbaum zum Naturdenkmal zu erklären.“ Durch diese Maßnahme würden die Pflegemaßnahmen erheblich erschwert werden. Immer wenn abgestorbene Äste zu entfernen sind (beispielsweise für die Busse der Fa. Südburg), oder andere Pflegemaßnahmen anstehen, muss künftig der Sachverständige der Landesregierung informiert werden. Die Pflegemaßnahmen darf nur eine geeignete Fachfirma ausführen. Die Gemeindearbeiter dürfen das dann nicht mehr machen. Dadurch kommt es zu Mehrkosten für die Gemeinde. Für mich steht die Sicherheit von Menschen an oberster Stelle.

Ich bin der Meinung, dass hier keine Notwendigkeit vorliegt. Der Kastanienbaum wurde von der Gemeinde bis jetzt immer ordnungsgemäß gepflegt und in regelmäßigen Abständen überprüft. Ich finde es sehr schade, dass Frau Stöckl es nicht einmal der Mühe wert gefunden hat, mit mir vorher darüber zu sprechen. Der Baum steht nämlich auf öffentlichem Gut der Gemeinde Bernstein. Hier hätte ich mir schon ein Gespräch erwartet. Ich bitte um eure Wortmeldungen dazu.

GR Derkits Gerald:

Zuerst möchte ich festhalten, dass dieser Antrag von Frau Stöckl persönlich eingebracht wurde und mit der ÖVP nichts zu tun hat. Bei der Bürgerversammlung zum Thema Hauptplatzneugestaltung hätte der Kastanienbaum im Zuge einer Neubepflanzung von mehreren Bäumen geopfert werden sollen. Dies war zumindest bei einer Variante so geplant.

Ich glaube der Grund für den Antrag war der, dass Frau Stöckl einen mehr als 100 Jahre alten, gesunden Baum, erhalten lassen möchte.

Bürgermeisterin:

Das haben wir uns beim 2. Kastanienbaum auch gedacht. Und dann ist dieser völlig unerwartet am 9. Juni 2002 umgefallen, weil die Wurzeln abgestorben waren. Zum Glück wurde niemand verletzt.“

https://www.burgenland.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Land_und_Politik/Land/Statistik/Geographie__Wetter__Natur/Natur-_und_Landschaftsschutzdaten/T5_Naturdenkmale.pdf

Kugelahorn, lat.: Acer platanoides „Globosum“

Vergleiche: Hauptplatz in Stadt Schlaining

Gemeinderatssitzung vom 25.9.2020

„GR Derkits Gerald:

• In der letzten GR-Sitzung am 26.06.2020 wurde ich aufgefordert betreffend den Kastanienbaum mit Frau Tanja Stöckl zu sprechen und sie aufzufordern ihren Antrag zurückzuziehen. Dazu möchte ich nun eine schriftliche Stellungnahme von Frau Stöckl

verlesen: „Ich Tanja Stöckl, wohnhaft in 7434 Stuben, Am Sonnenweg 2 gebe zur Gemeinderatssitzung vom 26.6., Punkt 11 folgende Stellungnahme ab: Sehr geehrte Frau Bürgermeister, Vizebürgermeister und Gemeinderäte! Anstatt sich darüber Gedanken zu machen, wie man ein Juwel mitten in Bernstein besser hegen und pflegen könnte, den Hauptplatz „grüner“ und gleichzeitig attraktiver gestalten könnte, wird mir ausgerichtet, meinen Antrag zurückzuziehen! Das ist nicht möglich, die zuständigen Organe in der LRG lassen dies nicht zu! Der Mehrwert eines Baumes dieser Größe übersteigt die Kosten der Erhaltung um ein Vielfaches! Aus diesem Grund ist es von größter Wichtigkeit, jede Pflegemaßnahme mit den Naturschutzorganen des Landes abzusprechen! Wenn dieser Baum immer erhalten wollen wäre, warum werden falsche Aussagen ob der Kosten und Schuldzuweisungen über eine neuerliche Kostenbelastung unprofessionell und unhaltbar in den Raum gestellt? Wenn man tatsächliches Interesse an diesem historischen Juwel hätte und dessen Schutz und Pflege von so großer Wichtigkeit wäre, hätte man bereits – in der Zusammenarbeit mit den zuständigen Organen- nach Lösungen gesucht! Fakt ist, im Natur- und Landschaftsschutzgesetz, VI Abschnitt Schutz von Naturdenkmalen, § 31 Schutzbestimmungen steht: „Ist das Naturdenkmal Eigentum einer Gebietskörperschaft, trägt das Land die Hälfte der über den gewöhnlichen Pflegeaufwand hinausgehenden Kosten.“ Aus diesem Grund sind sogar die jährlichen vorgeschriebenen Maßnahmen zur Pflege zu 50% durch die LRG zu erstatten! Ich freue mich, wenn ich Sie über diese Sachlage in Kenntnis setzen durfte! Sachlich fundierte Lösungen im Sinne des Gemeinwohls zu suchen braucht ehrlichen Diskurs und den Blick über den Tellerrand! Beste Grüße, Tanja Stöckl“ Bürgermeisterin: Im Zuge dieses Verfahrens habe ich erst vor wenigen Wochen erfahren, dass das Land 50% der Pflegekosten übernimmt.“

4 Jahre später hat es hoffentlich der/die Letzte begriffen, wie wichtig solche Naturdenkmäler sind!


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